Bei einer ethischen Fallberatung werden alle relevanten medizinischen, pflegerischen und Aspekte anderer beteiligter Berufsgruppen sowie die Perspektive der Patient*innen und auch organisatorische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte zusammengetragen. Auf diesem Hintergrund werden dann die möglichen Handlungsoptionen benannt und von den Beteiligten bewertet. Abschließend wird miteinander das Ergebnis und die Empfehlung für das weitere Handeln formuliert. In dringenden Fällen wird das Ethik-Komitee umgehend einberufen. Die Anfragen werden zeitnah bearbeitet. Die Beschlüsse werden unter Berücksichtigung von Schweigepflicht und Datenschutz umgesetzt.
Beispiele für Fallbesprechungen sind:
- Therapiebegrenzungen
- Therapiezieländerung
- PEG-Anlagen (künstliche Ernährung)
- Schwangerschaftskonflikte
- Uneindeutige Aussagen in Patient*innenverfügungen
- Diskrepanzen zwischen Behandlungsstrategie und Patient*innenwillen
Die Fallbesprechung wird dokumentiert und das Protokoll der Patient*innenakte hinzu gefügt.