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Ethikkomitee

Das Ethikkomitee der Diakonissenanstalt Dresden ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Beratungsgremium. Es versteht sich als Plattform für die Erörterung ethischer Fragestellungen, die sich aus der Patient*innenversorgung bzw. Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ergeben.
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Ethikkomitee

Das Ethikkomitee der Diakonissenanstalt Dresden ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Beratungsgremium. Es versteht sich als Plattform für die Erörterung ethischer Fragestellungen, die sich aus der Patient*innenversorgung bzw. Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ergeben.

Unserem Ethikkomitee gehören der Rektor der Diakonissenanstalt, Mitarbeitende aus den verschiedenen Berufsgruppen und Arbeitsbereichen des Diakonissenkrankenhauses, des Krankehauses Emmaus Niesky, der DIAKO Seniorenhilfe und ein Mitglied der diakonischen Gemeinschaft an.

Ethische Fragestellungen

Ethische Fragestellungen sind medizinische und pflegerische Fragen, bei deren Beantwortung es zu Konflikten mit den eigenen Wertvorstellungen kommen kann. Wenn Sie ein solches Problem sehen, können Sie sich an das Ethik-Komitee wenden.

Ziel- und Aufgabenstellungen

  • Patient*innen, Angehörige, Betreuer*innen bzw. Bevollmächtigte und Mitglieder des therapeutischen Teams in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen
  • Hilfestellungen zu Behandlungs- und Betreuungsentscheidungen in schwierigen Situationen geben und begründen
  • Ethische Fallbesprechungen
  • Förderung der Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und der ethischen Bewusstseinsbildung in allen Bereichen der Diakonissenanstalt und ihrer Tochtergesellschaften
  • Unterstützung der Fort- und Weiterbildung des Personals in ethischen Fragen
  • Entwicklung ethischer Empfehlungen für regelmäßig wiederkehrende Fragen

Betroffene Personen können sein:

  • Patient*innen
  • Angegehörige
  • Betreuer*innen
  • Bevollmächtigte
  • Pflegende
  • Ärztinnen*Ärzte
  • Therapeut*innen

Vorgehensweise des Ethik-Komitees

Bei einer ethischen Fallberatung werden alle relevanten medizinischen, pflegerischen und Aspekte anderer beteiligter Berufsgruppen sowie die Perspektive der Patient*innen und auch organisatorische, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte zusammengetragen. Auf diesem Hintergrund werden dann die möglichen Handlungsoptionen benannt und von den Beteiligten bewertet. Abschließend wird miteinander das Ergebnis und die Empfehlung für das weitere Handeln formuliert. In dringenden Fällen wird das Ethik-Komitee umgehend einberufen. Die Anfragen werden zeitnah bearbeitet. Die Beschlüsse werden unter Berücksichtigung von Schweigepflicht und Datenschutz umgesetzt.

Beispiele für Fallbesprechungen sind:

  • Therapiebegrenzungen
  • Therapiezieländerung
  • PEG-Anlagen (künstliche Ernährung)
  • Schwangerschaftskonflikte
  • Uneindeutige Aussagen in Patient*innenverfügungen
  • Diskrepanzen zwischen Behandlungsstrategie und Patient*innenwillen

Die Fallbesprechung wird dokumentiert und das Protokoll der Patient*innenakte hinzu gefügt.

Information zum Download

Geschäftsordnung Etikkomitee