Bei einer ethischen Fallberatung tragen wir alle relevanten medizinischen, sozialen und pflegerischen Aspekte zusammen und ergänzen diese um institutionelle, ökonomische und rechtliche Gesichtspunkte. Vor diesem Hintergrund bewerten wir mögliche Handlungsoptionen und formulieren eine Empfehlung für das weitere Handeln. In dringenden Fällen bearbeiten wir Anfragen zeitnah.
Beispiele für Fallbesprechungen sind:
- Therapiebegrenzungen
- Therapiezieländerung
- PEG-Anlagen (künstliche Ernährung)
- Schwangerschaftskonflikte
- Uneindeutige Aussagen in Patient*innen-Verfügungen
- Diskrepanzen zwischen Behandlungsstrategie und Patient*innen-Willen
Die Fallbesprechung wird dokumentiert und das Protokoll der Patient*innen-Akte hinzu gefügt.