Notaufnahme Dresden 0351/810-1708
Notaufnahme Niesky 03588/264-0

 

Soziale Begleitung

Menschen mit Behinderungen, die gemäß § 136 und 137 SGB XII in unseren Einrichtungen Arbeit finden und betreut werden, haben Anspruch auf Begleitung durch den Sozialdienst.
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Soziale Begleitung

Menschen mit Behinderungen, die gemäß § 136 und 137 SGB XII in unseren Einrichtungen Arbeit finden und betreut werden, haben Anspruch auf Begleitung durch den Sozialdienst.

Der Sozialdienst

  • organisiert und begleitet den Eingliederungsprozess in das Eingangsverfahren, in den Berufsbildungsbereich sowie die Übernahme in den Arbeitsbereich,
  • steuert in enger Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungsbereich den Berufsbildungsprozess,
  • begleitet in Zusammenarbeit mit den Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern die betreuten Mitarbeiter im Arbeitsbereich,
  • arbeitet mit Angehörigen und Betreuern, Wohnstätten, Institutionen und Ärzten zusammen,
  • organisiert sozialbegleitende Maßnahmen,
  • unterstützt im Bedarfsfall betreute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei persönlichen Problemen und im Krisenfall.