Notaufnahme Dresden 0351/810-1708
Notaufnahme Niesky 03588/264-0

 

Betreute Arbeitsplätze

Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen erfolgt gemäß SGB IX § 136 und 137 sowie gemäß Werkstättenverordnung (WVO). Unsere Werkstatt steht denjenigen Menschen mit Behinderung offen, "die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können".
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Betreute Arbeitsplätze

Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen erfolgt gemäß SGB IX § 136 und 137 sowie gemäß Werkstättenverordnung (WVO). Unsere Werkstatt steht denjenigen Menschen mit Behinderung offen, "die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können".

Aufnahme 

Für die Aufnahme in unsere Werkstatt sind erforderlich:

  • eine Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers und
  • freie Platzkapazitäten.

Gemäß WVO erfolgt die Aufnahme in die Werkstatt zunächst im Eingangsverfahren. Es schließt sich die Ausbildung im Berufsbildungsbereich an. Nach SGB IX § 136 (2) ist danach die Übernahme in den Arbeitsbereich vorgesehen, sofern der Kostenträger seine Zusage zur Übernahme erteilt.

Rechtsstellung 

Gemäß SGB IX § 138 (3) schließt die Werkstatt mit dem betreuten Mitarbeiter ab der Übernahme in den Arbeitsbereich einen Werkstattvertrag ab. Der Werkstattvertrag führt zu einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis.

Entgelt / Mitwirkung 

  • Gemäß SGB IX § 138 (2) zahlt die Werkstatt an die betreuten Mitarbeiter im Arbeitsbereich ein monatliches Entgelt.
  • Gemäß SGB IX § 139 besteht für gewählte betreute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit der Mitwirkung im Werkstattrat als Interessenvertretung aller in der Werkstatt beschäftigten.