Aufnahmevoraussetzungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Zugehörigkeit zur (in der Regel: ev.-luth.) Kirche
- Wunsch nach verbindlicher Gemeinschaft und Bereitschaft zur Mitverantwortung
- In der Regel abgeschlossene Berufsausbildung
- Abgeschlossene biblisch-diakonische Fortbildung („Basiskurs Diakonie“ oder vergleichbare Aus-, Fort- oder Weiterbildung)
- Haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden oder ihren Tochtergesellschaften
Aufnahme:
- Interessenten haben die Möglichkeit, an Veranstaltungen der Gemeinschaft teilzunehmen und sie dabei kennen zu lernen.
- Bei weiterem Interesse beginnt nach Zustimmung des Gemeinschaftsrates eine Anwartschaft für die Diakonische Gemeinschaft mit einem Gottesdienst. In dieser ca. einjährigen Vorbereitungszeit prüft die Anwärterin/der Anwärter, ob sie/er diese Form des gemeinschaftlichen Lebens bejaht. Außerdem dient diese Zeit der biblisch-diakonischen Fortbildung. Für diese Zeit wird der Anwärterin/dem Anwärter ein Mitglied der Gemeinschaft als Mentor zur Seite gestellt. Der Gemeinschaftsrat entscheidet nach Ablauf der Vorbereitungszeit über die Aufnahme der Anwärterin/des Anwärters.
- Die Aufnahme als Schwester/Bruder der Gemeinschaft erfolgt mit Segnung im Gottesdienst. Damit erkennt sie/er die Vereinbarungen der Diakonischen Gemeinschaft an, wird Mitglied des Konvents und tritt in alle sonstigen Rechte und Pflichten ein. Als Symbol der Zugehörigkeit erhält sie/er das Zeichen der Gemeinschaft und eine Urkunde der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden. Mit der Aufnahme wird sie/er gleichzeitig Mitglied im Verein Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e.V.
Mitgliedsbeitrag:
Richtwert für den Mitgliedsbeitrag ist 1 % des Nettoeinkommens.
(siehe auch Vereinbarung: materiellen Besitz teilen)