Notaufnahme Dresden 0351/810-1708
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Praktisches Jahr

Im Diakonissenkrankenhaus können Studierende der Medizinischen Fakultät der Universität zu Dresden Abschnitte ihres Praktischen Jahres absolvieren. Unser Fokus bei der Ausbildung liegt auf dem praxisorientierten Arbeiten direkt an den Patient*innen.
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Praktisches Jahr

Im Diakonissenkrankenhaus können Studierende der Medizinischen Fakultät der Universität zu Dresden Abschnitte ihres Praktischen Jahres absolvieren. Unser Fokus bei der Ausbildung liegt auf dem praxisorientierten Arbeiten direkt an den Patient*innen.

Informationen für PJ-Student*innen

Studierende der Medizinischen Fakultät der Universität zu Dresden können Abschnitte des praktischen Jahres im Diakonissenkrankenhaus absolvieren. Die Kliniken für Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe und für Innere Medizin beteiligen sich am studentischen Unterricht. Zu den speziellen Lehrangeboten zählen neben den klinikinternen Fortbildungsveranstaltungen und den Seminaren der PJ-Student*innen u. a. Ultraschallkurse in der Inneren Medizin und Zangenkurse in der Geburtshilfe.

Die angehenden Ärzt*innen treffen im Diakonissenkrankenhaus auf günstige Voraussetzungen, da eine Anzahl von zwei bis drei Studierenden pro Fachrichtung eine intensive Anleitung sowie praxisorientiertes Arbeiten direkt an der Patient*in ermöglichen.

Der praxisbegleitende Unterricht in Form von Visiten, Röntgen- oder Fallbesprechungen, Fortbildungsveranstaltungen und Kolloquien umfasst täglich 2,5 Std. Die praktischen Tätigkeiten in der Krankenversorgung bestehen u.a. in der Anamnese der Patient*innen, Diagnosestellung, Entwicklung eines Therapieplans, Arbeiten im klinischen Labor, Blutentnahmen, Injektionen, Operationsassistenz, Entwurf des Arztberichtes, Gesprächsführung mit Patient*innen und Teilnahme an Schulungen zur Notfallmedizin.

Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr

PJ-Student*innen erhalten eine Sockelbetrag als Aufwandsentschädigung von 500,00 € pro Monat. Die Teilnahme am Bereitschafts-, Wochenend- und Nachtdienst ist möglich. Für geleistete Dienste am Samstag erhalten die PJ-Student*innen einen Tag Freizeitausgleich.

Die Abrechnung erfolgt über die Personalwirtschaft. Bei Dienstantritt sind eine Lohnsteuerkarte, die Immatrikulationsbescheinigung und eine Kopie des Zuteilungsbescheides abzugeben und ein Personalbogen auszufüllen. Da es sich um ein Pflichtpraktikum während des Studiums handelt, sind die Studierenden von den Sozialversicherungsabgaben befreit.