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02.02.2024Digitalisierung

Das Diakonissenkrankenhaus Dresden und das Krankenhaus Emmaus Niesky werden digital

Mittlerweile hat es auch die Krankenhäuser erreicht: das große Ziel – papierlose Patientendokumentation bis Ende 2024. So wünscht es sich jedenfalls der Gesetzgeber und stellt auch entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Das Diako befindet sich derzeit auf dem Weg zu einem Krankenhaus, in dem alle wesentlichen Abläufe und Prozesse digitalisiert sind.

Nach einem sehr komplexen Antragsverfahren bekam das Diakonissenkrankenhaus mit seinen Standorten in Dresden und Niesky im Dezember 2022 einen Bewilligungsbescheid ausgestellt. Bereits hier ist zu erkennen, welch hehres Ziel da gesetzt wurde: Zählt man den Zeitraum der Vorfinanzierung durch das Haus nicht mit, bleiben genau zwei Jahre, um Fieberkurve, ärztliche und pflegerische Dokumentation, Medikation und Aufklärung zu digitalisieren. Damit nicht genug, sollen zusätzlich zur Telematikinfrastruktur Portale für Patient*innen eingerichtet werden, um den Austausch von Dokumenten außerhalb des Hauses zu ermöglichen.

Damit Krankenhäuser in diesem Bereich investieren können, trat im Oktober 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft. Insgesamt stellt die Bundesregierung seit 2021 drei Milliarden Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung. Mit diesem Geld sollen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur unterstützt werden. Dazu gehören unter anderem die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikamentenmanagement, Patientenportale aber auch wichtige Maßnahmen der IT-Sicherheit und sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch personelle Maßnahmen können davon gefördert werden.

Erfreulicherweise konnten bereits 2022 einzelne Projekte in der Geburtendokumentation, Palliativdokumentation und Notfalldokumentation umgesetzt werden. 2023 folgen mit Kurve und Medikation etwas größere Projekte. Hier ist die Herausforderung, den laufenden Betrieb nicht zu behindern, sprich arbeitsfähig zu bleiben. Schulungen sind erforderlich und die Umstellungen mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der dem medizinischem Personal nur begrenzt abgenommen werden kann. Der Trugschluss, dass durch Digitalisierung Zeit gespart wird, trifft allenfalls auf das Suchen von Patientenakten zu.

Die digitale Aufklärung am Arzt-Tablet geht nach einer gewissen Einarbeitungszeit vielleicht etwas schneller, muss dabei aber auch rechtssicher bleiben. Für Patient*innen ergeben sich jedoch positive Effekte, wenn sie auf einem Tablet alle Aufklärungsbögen auf einmal ausfüllen. Zudem ergeben sich zum Beispiel geringere Dopplungen bei der Anamnese und die Texte können in verschiedenen Sprachen dargestellt werden. Und wenn wir ehrlich sind, wird es ja auch langsam Zeit. Das spürt man auch, wenn die Visite jetzt mit einem mobilen Wagen mit PC und großem Bildschirm begleitet wird. Noch liegt die Patientenakte daneben, aber spätestens im Februar 2024 sollte darauf verzichtet werden, weil alle Daten im Krankenhausinformationssystem digital vorliegen.

Klar ist, dass es bis 2024 noch viel zu tun gibt. Unklar ist, wie die Finanzierung der zusätzlichen Software-Lizenzen und die Wartungskosten nach dem Förderzeitraum im derzeitigen Krankenhausfinanzierungssystem sichergestellt werden. Hierzu hat sich der Gesetzgeber noch nicht geäußert. Positiv ist zu sehen, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft den Krankenhäusern und auch den Software-Anbietern durch die Sanktionsvereinbarung im Juli noch etwas Aufschub bei der Umsetzung geschaffen hat. Alles andere wäre unrealistisch.

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.