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Ambulant betreutes
Wohnen

Das Ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe  nach § 53 SGB XII für erwachsene Menschen mit Behinderung, die in der Lage sind, sich weitgehend selbständig zu versorgen und ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Der Antragsteller besitzt ein hohes Maß an Selbstständigkeit und benötigt lediglich begleitende Hilfe und Unterstützung.
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Ambulant betreutes
Wohnen

Das Ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe  nach § 53 SGB XII für erwachsene Menschen mit Behinderung, die in der Lage sind, sich weitgehend selbständig zu versorgen und ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Der Antragsteller besitzt ein hohes Maß an Selbstständigkeit und benötigt lediglich begleitende Hilfe und Unterstützung.

Wer kann diese Leistung in Anspruch nehmen?

Die Leistung richtet sich an erwachsene Menschen ab 18 Jahren mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Die/der Antragsteller bedarf zur selbständigen Lebensführung ambulante Hilfe. Die/der Antragsteller lebt in Dresden oder Radebeul in einer eigenen Wohnung, die sie/er selbst angemietet hat. Die/der Antragsteller verfügt über ihr/sein Einkommen selbst. 

Was sind die Ziele des Ambulant betreuten Wohnens?

  • Weitgehend selbständige Lebensführung
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Erweiterung der Kompetenzen
  • Mobilität und Orientierung

Eine Konkretisierung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen der individuellen Hilfeplanung.

Welche Leistungen werden im  Ambulant Betreuten Wohnen angeboten?

Ambulant betreutes Wohnen ist eine Einzelfallhilfe. Sie orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Die Leistung ist ein verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot.

Unterstützung und Begleitung wird in folgenden Bereichen angeboten:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Beratung und Hilfestellung bei lebenspraktischen Fragen und psychosozialen Problemen,
  • Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Behörden und Ärzten, z.B. das Ausfüllen von Anträgen und Erledigung des dazugehörigen Schriftverkehrs
  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
  • Hilfe bei beruflicher Eingliederung, z.B. auf den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Werkstatt für behinderte Menschen
  • Angebote und Vermittlung von Angeboten für Freizeit- und Urlaubsgestaltung
  • Vermittlung weiterführender Hilfen, z.B. Selbsthilfegruppen

Wer übernimmt die Kosten?

Nach einer Einkommens- und Vermögensprüfung wird über eine Kostenübernahme durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) bzw. das zuständige Sozialamt entschieden. Sollte der KSV die Kosten nicht übernehmen, besteht die Möglichkeit, einen Selbstzahlervertrag abzuschließen.